In einem bewegenden Moment wurde jeder
Name der Opfer einzeln vorgelesen. Zwei Jugendliche brachten eine
Kerze mit dem Vornamen durch den langen Mittelgang der Kirche nach
vorn. Sie zündeten die Kerze an und stellten sie zusammen mit einer
gelben Rose auf den Altar.
Bei dem Amoklauf hatte ein 17jähriger
ehemaliger Schüler der Albertville-Realschule dort Menschen erschossen. Anschließend
tötete er auf der Flucht drei weitere Personen und dann sich selbst.
Bundespräsident Horst Köhler sagte in
seiner Rede: "Solche Taten führen uns an die Grenzen des Verstehens
und auch an die Grenze des Sagbaren, hinter der alles Deuten,
Fordern und Erklärenwollen schnell unsäglich wird."
Gesetzesänderungen
Nach dem Geschehen am 11. März, tauchen
auch wieder Fragen nach dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor
gewaltverherrlichenden Computerspielen oder Filmen auf. Vor allem
deshalb, weil vor sieben Jahren in Erfurt eine ähnliche Tat
passierte. Was ist seitdem geschehen?
Die Bundesregierung änderte unmittelbar
nach den Ereignissen in Erfurt das Jugendschutzgesetz gemeinsam mit
einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Am 1. April
2003 traten diese in Kraft. Das Gesetz führte die bis dahin
zersplitterten Zuständigkeiten im Jugendschutz zusammen.
Für Computerspiele ist seitdem eine
altersgerechte Kennzeichnung Pflicht, wie sie schon für Filme und
Videos galt.
Außerdem:
- Die Bundesprüfstelle arbeitet mit einem neuen Indizierungsverfahren. Sie kann jetzt auch ohne Antrag tätig werden. Damit werden möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst.
- Erweiterte Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien: Sie erfasst seitdem den gesamten Online-Bereich. Ausnahme bleibt der Rundfunk, der allein im Landesrecht geregelt ist.
Neues Jugendschutzgesetz
Am 1. Juli 2008 trat das "Erste Gesetz
zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" in Kraft. Es verbessert den
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen
weiter, insbesondere den vor gewaltbeherrschten Computerspielen.
Das Gesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starteten es gemeinsam.
Das Gesetzt verbessert den Jugendmedienschutz in der Praxis:
- Der Katalog der als schwer jugendgefährdend eingestuften Videos, Spiele und ähnliches wird erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
- Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien werden erweitert und präzisiert. Der Gesetzgeber stellt klar, was jugendgefährdend bedeutet: "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."
- Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
- Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle können Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Dann, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
- Alle Computerspiele müssen, ähnlich wie Kino- und Videofilme, mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Außerdem können alle neuen Medien, auch Internetseiten, als jugendgefährdend auf den Index gesetzt werden.
Derzeit beraten Bund und Länder über
weitere Verbesserungen im Jugendmedienschutz. Grundlage dabei ist
die vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg durchgeführte Evaluierung
der Jugendschutzvorschriften.
Vermittlung von Medienkompetenz
Hier geht es insbesondere um Eltern und
pädagogische Fachkräfte. Sie sollen Kinder und Jugendliche anleiten
können, kompetent mit Medien umzugehen.
2003 startete die Initiative "Schau hin!
Was Deine Kinder machen!" Die Bundesregierung will damit die
Öffentlichkeit für das Thema Kinder und Medien sensibilisieren.
Krisenintervention in den Schulen
Die Schulen haben so genannte
Kriseninterventions-Ordner mit Anweisungen für das Verhalten im
Ernstfall. Die Rettungspläne sind zwischen Schulen und
Landesbehörden entwickelt worden.
Viele Schulen haben einige ihrer
Lehrerinnen und Lehrer fortbilden lassen. Sie beraten das Kollegium
sowie Schülerinnen und Schüler.
Schulpsychologen und
Schulsozialarbeiterinnen wurden aber bisher nur in wenigen Schulen
eingestellt. Nur in Thüringen hat sich die Situation nach dem
Amoklauf von Erfurt insgesamt verbessert.


