Search
English | Spanish | German | Russian
 
  About Us
Überblick
Personal
 
  Content
Sendungen
Artikel
Dokumente
Bücher
Videos
 
  Links
Presse
Organisationen
 

 

 
 

Gedenken der Opfer des Amoklaufs

                                             Sa, 21.03.2009

 


Schülerinnen und Priester am Altar mit Kerzen
Foto: REGIERUNGonline/Steffen Kugler
Trauer um die Opfer
 
In der katholischen Kirche St. Karl Borromäus in Winnenden hat die zentrale Trauerfeier für die Opfer des Amoklaufs vom 11. März stattgefunden. An dem ökumenischen Gottesdienst nahmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Bundesminister Frank-Walter Steinmeier und Annette Schavan sowie Bundespräsident Horst Köhler teil.
 
In einem bewegenden Moment wurde jeder Name der Opfer einzeln vorgelesen. Zwei Jugendliche brachten eine Kerze mit dem Vornamen durch den langen Mittelgang der Kirche nach vorn. Sie zündeten die Kerze an und stellten sie zusammen mit einer gelben Rose auf den Altar.
 
Bei dem Amoklauf hatte ein 17jähriger ehemaliger Schüler der Albertville-Realschule dort Menschen erschossen. Anschließend tötete er auf der Flucht drei weitere Personen und dann sich selbst.
 
Der Bundesaußenminister, die Bundeskanzlerin und der Bundespäsident unter den Trauernden in der KircheFoto: REGIERUNGonline/Steffen Kugler Vergrößerung Während des Trauergottesdienstes
 
Bundespräsident Horst Köhler sagte in seiner Rede: "Solche Taten führen uns an die Grenzen des Verstehens und auch an die Grenze des Sagbaren, hinter der alles Deuten, Fordern und Erklärenwollen schnell unsäglich wird." 

Gesetzesänderungen

Nach dem Geschehen am  11. März,  tauchen auch wieder Fragen nach dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor gewaltverherrlichenden Computerspielen oder Filmen auf. Vor allem deshalb, weil vor sieben Jahren in Erfurt eine ähnliche Tat passierte. Was ist seitdem geschehen?
 
Die Bundesregierung änderte unmittelbar nach den Ereignissen in Erfurt das Jugendschutzgesetz gemeinsam mit einem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Am 1. April 2003 traten diese in Kraft. Das Gesetz führte die bis dahin zersplitterten Zuständigkeiten im Jugendschutz zusammen.
 
Für Computerspiele ist seitdem eine altersgerechte Kennzeichnung Pflicht, wie sie schon für Filme und Videos galt.
 
Außerdem:
 
  • Die Bundesprüfstelle arbeitet mit einem neuen Indizierungsverfahren. Sie kann jetzt auch ohne Antrag tätig werden. Damit werden möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst.
  • Erweiterte Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien: Sie erfasst seitdem den gesamten Online-Bereich. Ausnahme bleibt der Rundfunk, der allein im Landesrecht geregelt ist.

Neues Jugendschutzgesetz

Am 1. Juli 2008 trat das "Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes" in Kraft. Es verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen weiter, insbesondere den vor gewaltbeherrschten Computerspielen.

Das Gesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Familienminister in Nordrhein-Westfalen, starteten es gemeinsam.

Das Gesetzt verbessert den Jugendmedienschutz in der Praxis:
  • Der Katalog der als schwer jugendgefährdend eingestuften Videos, Spiele und ähnliches wird erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen".
  • Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien werden erweitert und präzisiert. Der Gesetzgeber stellt klar, was jugendgefährdend bedeutet: "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."
  • Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind gesetzlich festgeschrieben: "Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen."
  • Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle können Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Dann, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
  • Alle Computerspiele müssen, ähnlich wie Kino- und Videofilme, mit differenzierten Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Außerdem können alle neuen Medien, auch Internetseiten, als jugendgefährdend auf den Index gesetzt werden.
 
Derzeit beraten Bund und Länder über weitere Verbesserungen im Jugendmedienschutz. Grundlage dabei ist die vom Hans-Bredow-Institut in Hamburg durchgeführte Evaluierung der Jugendschutzvorschriften.
 

Vermittlung von Medienkompetenz

Hier geht es insbesondere um Eltern und pädagogische Fachkräfte. Sie sollen Kinder und Jugendliche anleiten können, kompetent mit Medien umzugehen.
 
2003 startete die Initiative "Schau hin! Was Deine Kinder machen!" Die Bundesregierung will damit die Öffentlichkeit für das Thema Kinder und Medien sensibilisieren.
 

Krisenintervention in den Schulen

Die Schulen haben so genannte Kriseninterventions-Ordner mit Anweisungen für das Verhalten im Ernstfall. Die Rettungspläne sind zwischen Schulen und Landesbehörden entwickelt worden.
 
Viele Schulen haben einige ihrer Lehrerinnen und Lehrer fortbilden lassen. Sie beraten das Kollegium sowie Schülerinnen und Schüler.
 
Schulpsychologen und Schulsozialarbeiterinnen wurden aber bisher nur in wenigen Schulen eingestellt. Nur in Thüringen hat sich die Situation nach dem Amoklauf von Erfurt insgesamt verbessert.

 

 

 
   

.
New Cuba Coalition
P. O. Box 14077
Washington, D. C. 20044-4077
Dr. Emilio-Adolfo Rivero — President
Ernesto Díaz-Rodríguez — Vice President
e-mail: cuba@idt.net